Die Kontrollnummer schafft Transparenz: Auf den Etiketten von verpackten Bio-Lebensmitteln, die der EG-Öko-Verordnung entsprechen, muss die Codenummer der Kontrollstelle sowie die Herkunftsbezeichnung der Rohmaterialien aufgedruckt sein. Es gibt drei Varianten: EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft. In Deutschland wird eine Codenummer mit folgendem Schema verwendet:
DE-ÖKO-000
Die ersten beiden Buchstaben der Codenummer bezeichnen den Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem die Kontrollstelle zugelassen ist. In diesem Fall: Deutschland (DE). Die dreistellige Zahl ist die Kennziffer der jeweiligen Kontrollstelle. Jede Kontrollstelle hat also einen eigenen Code. Er gibt Aufschluss darüber, dass das Produkt kontrolliert wurde und wer die Kontrolle durchgeführt hat. Dadurch kann im Zweifelsfall schnell und zuverlässig zurückverfolgt werden, woher beispielsweise die Zutaten des Produktes stammen.
Beide bedeuten: Nur wo „Bio“ draufsteht, ist auch Bio drin!
Das Bio-Siegel mit dem Schriftzug „Bio“ kennzeichnet seit 2001 nur die Lebensmittel, die den streng kontrollierten Standards der EG-Öko-Verordnung entsprechen und aus ökologischem Landbau stammen. Erzeuger und Hersteller unterliegen dabei einer regelmäßigen Kontrolle. Mit diesem sechseckigen Siegel findet der Verbraucher beim Einkauf eine verlässliche und sichere Orientierung sowie Klarheit bei der Auswahl von Bio- und Öko-Produkten.
Seit dem 1.Juli 2010 ist für alle verpackten Bioprodukte der EU das neue Logo verpflichtend, das zusammen mit der Angabe der Herkunft und dem Code der Kontrollstelle etikettiert wird. Es basiert auf denselben Vorschriften wie das in Deutschland gültige sechseckige Bio-Siegel. Lebensmittel, die dieses Zeichen tragen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischen Zutaten bestehen. Außerdem garantiert das Siegel Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung und Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel.
Nicht ganz: Durch die allgemeine Umweltverschmutzung der Luft und des Bodens kann z.B. Obst und Gemüse nicht zu 100 Prozent schadstofffrei sein, es ist aber weit weniger belastet als konventionelle Ware!
Außerdem müssen sich alle Betriebe oder Unternehmen, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, aufbereiten, importieren und vermarkten dem Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung unterziehen, sodass die von der EU festgelegten Mindestanforderungen an ökologische Produkte eingehalten werden.
Kontrolliert werden z.B.: